„Die Haller Stadtverwaltung wird beauftragt, Vorbereitungen für eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes NRW gegen den sogenannten „Stärkungspakt Stadtfinanzen/Solidarumlage“ zu treffen. Hierdurch wird gewährleistet, dass unverzüglich nach Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Landtag NRW, Klage eingereicht werden kann. Sinnvollerweise ist frühzeitig eine Abstimmung mit anderen, ähnlich betroffenen Kommunen auf Kreisebene und darüber hinaus vorzunehmen, um gegebenenfalls gemeinsam den Klageweg zu beschreiten“.
Begründung:
Nach den anerkanntermaßen seriösen Berechnungen des Kämmerers des Kreises Gütersloh, führt der sogenannte „Stärkungspakt Stadtfinanzen/Solidarumlage“ zu einer jährlichen Mehrbelastung für unsere Stadt Halle (Westf.) von ca. 4,5 Mio. Euro. Dies stellt einen Frontalangriff auf unsere kommunale Finanzsituation dar, der absolut nicht hinnehmbar ist, und auf unsere massive Gegenwehr treffen muss.
Wie es bereits unser Haller Stadtkämmerer im Vorbericht zum Haushaltsplan 2013 formulierte: „……..könnten sich (durch eine mögliche Teilfinanzierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen durch die Stadt Halle (Westf.))…eine weitere massive Verschärfung unserer Finanzlage und möglicherweise das Abrutschen in die Haushaltssicherung ergeben.“
Dies gilt es unbedingt zu verhindern, da andernfalls deutliche Erhöhungen von Grund- und Gewerbesteuer sowie empfindliche Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen die wohl unweigerliche Folge wären.
Nachdem die in der Ratssitzung vom 9.11.2011 mehrheitlich verabschiedete Resolution gegen den „Stärkungspakt“ völlig wirkungslos verhallte, gilt es nun Entschlossenheit gegenüber der Landesregierung NRW zu demonstrieren und den Klageweg vorzubereiten. Dieser„Schwächungspakt“ für Halle (Westf.) muss abgewendet werden.
Mit freundlichem Gruß
Hendrik Schaefer