Kommentar zur Sache
„ Beschilderung zum Luftreinhalteplan Halle“
Blamage der Bezirksregierung Detmold in Sachen Luftreinhalteplan und Umleitung B68 Halle.
Die Bevölkerung macht sich berechtigterweise schon lustig über die amateurhafte Beschilderungs-Aktion an der B68, die doch einer wichtigen Sache, nämlich der Luftreinhaltung der Innenstadt von Halle( Westf.) dienen soll. Als Verkehrsfachmann bin auch ich entsetzt über diese praxisfremde Beschilderung einer großräumigen Umleitung für den Lkw- Fernverkehr auf der B68.
Nachdem ich viele Anrufe Haller Bürger erhielt, habe ich mir diese für Halle doch so wichtige Verkehrslenkungsmaßnahme genauer angesehen.
Da stehen tatsächlich im großen Schilderwald unmittelbar vor der Kreuzung B68/ Weststr./ Auffahrtsarm zur Westumgehung wenige kleine Schildchen, besonders für Fernfahrer aus fremden Ländern kaum wahrnehmbar. So muss man sich bei den Behörden nicht wundern ob der wenig erfolgreichen Wirksamkeit dieser Maßnahme. Da ist die Erfolgsmeldung von 53 Verstößen in 2,5 Stunden völlig unangebracht. Schlimmer noch ist die Mitteilung über 75 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Für den Fernstraßenverkehr sind immer rechtzeitige Verkehrshinweise ganz wichtig, um sich schnell auf die neue Situation einstellen zu können. Die zurzeit zu beobachtende Sortierung der Lkws im unmittelbaren Kreuzungsbereich B68/ Weststrasse/ Auffahrt Westumgehung zeigt dadurch erhebliche Gefahren auf mit Staubildung. Eine Info im Zuge der Bundesstrasse 68 von Borgholzhausen bis ca. 200 m vor der Umleitungsstrecke und Fahrtrichtungsänderung zur Westumgehung ist nirgends durch eine Hinweistafel gegeben.
Nach meiner beruflichen Erfahrung muss also spätestens ab Kreuzung B68 / Hesseltal eine großformatige Hinweistafel nach Z 458 weithin lesbar aufgestellt werden, die dann eine klare Orientierungshilfe bietet, die unter Umständen noch einmal wiederholt werden kann. Mir erscheinen auch noch weitere Hinweise wie z.B. für landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Hinweistafeln im Zuge der L 782 nützlich.
Die derzeitige Beschilderung ist laut Bürgermeinung eine Zumutung und – ob gewollt oder ungewollt - eine Abzocke. Der Fernfahrer kann sicher nicht für die Fehlleistung der R.P. Behörde bestraft werden und als Bußgeldzahler und Punktbestrafter würde ich Widerspruch einlegen. Die Polizei wie auch Strassen NRW sind in der Beschilderungssache nicht zuständig, sondern die Bezirksregierung Detmold federführend.
Dieses denkwürdige Musterverfahren „ Projekt Luftreinhalteplan“ wurde im April 2o1o begonnen und nach 3,5 Jahren immer noch unvollständig zum Abschluss gebracht. Stramme Leistung kann man da nur sagen!!!
Klaus Kuhlman